Systemische Familienberatung und Supervision Kühnel
Ihre persönlichen Herausforderungen sind unsere professionellen Aufgaben

Vormundschaften, Pflegschaften und gesetzliche Betreuung

Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind die elterliche Sorge für sie auszuüben, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Werden den Eltern lediglich bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge entzogen, erhält der Minderjährige einen Ergänzungspfleger.      

Wir sorgen als Vormund und Pfleger für den Schutz unserer Mündel und Pfleglinge und sichern ihre Ansprüche und Bedürfnisse. Wir vertreten sie in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Selbstverständlich werden die Jugendlichen altersgemäß in die Entscheidungen eingebunden. Hierzu ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Minderjährigen aufzubauen. Dies geschieht insbesondere durch regelmäßige persönliche Kontakte

In der Regel leben die Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien oder Wohngruppen  -  in seltenen Fällen auch in ihrer Familie oder einer eigenen Wohnung. Wir kooperieren intensiv mit Einrichtungen, dem Jugendamt, der Schule, dem Familiengericht u. v. a. m. Wenn es zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ist, arbeiten wir auch eng mit den Eltern zusammen.

Wie die elterliche Sorge, endet auch die Vormundschaft/Pflegschaft mit der Volljährigkeit.

Gesetzliche Betreuung von Erwachsenen

Viele Menschen sind aufgrund einer Krankheit, nach einem Unfall, altersbedingt  oder aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage,  ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.

Wir unterstützen diese Menschen durch die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung dabei, weiterhin ihre Angelegenheiten so weit wie möglich selbstständig und entsprechend ihren eigenen Wertvorstellungen wahrzunehmen.

Folgende Aufgabenbereiche können einem unser Betreuer/Betreuerinnen u.a. übertragen werden:  

  • die Gesundheitsfürsorge
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • die Vermögenssorge
  • die Wohnungsangelegenheiten
  • die Renten- und Sozialhilfeangelegenheiten